Schulordnung

Schulordnung Stand  März 2024 

Anlage 4 – Schulordnung der Freien Waldorfschule Bothfeld
(Stand 15. Februar 2024)


Freundlicher und rücksichtsvoller Umgang miteinander ist die Richtschnur unserer Schulordnung. Bereits auf dem Schulweg, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in unserer Nachbarschaft sind wir Vertreter unserer Schule, deren Ansehen wir durch entsprechendes Verhalten fördern wollen.


1.
Unser Schulgelände ist eine rauch- und alkoholfreie Zone. Diesem Grundsatz sollte sich jeder verpflichtet fühlen und beitragen ihn zu gewährleisten. Er gilt nicht nur in den regulären Unterrichtszeiten, sondern auch für Nachmittag-, Abend- und Wochenendveranstaltungen.
2.
Von 7.45 bis 14.00 Uhr und bei Schulveranstaltungen werden Fahrräder und Roller von der Schülerschaft und Erwachsenen geschoben. Bei Zufahrt von der Grasdachsiedlung ist der Fahrradweg zu benutzen. Abstellplatz für die Fahrräder sind die Fahrradstellplätze.
Nach 14.00 Uhr kann auf dem Schulgelände in angemessener und niemanden gefährdender Weise das Gelände befahren werden. Beim Durchqueren des Schulgeländes ist auf die geltenden Bestimmungen zu achten.
3.
In den großen Pausen verlassen alle Schüler*innen die Klassen und Vorräume. Die Lehrkraft geht als letzte hinaus und schließt ab. Der Aufenthalt im Foyer des Oberstufengebäudes ist während der Pausen nur Oberstufenschülern*innen (Kl. 9 – 13) gestattet. Bei Regen können die Schüler*innen in den Klassen oder Vorräumen bleiben, wenn eine Lehrkraft Aufsicht führt. Die Turnhalle bleibt während der Pausen geschlossen.
4.
Jede Lehrkraft, die den Klassenraum verlässt, ist dafür verantwortlich, dass die Tafel gewischt ist. Bis Schulschluss ist zu gewährleisten, dass der Müll unter den Tischen und auf dem Fußboden entfernt wird.
5.
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Jeder hat dafür Sorge zu tragen, dass der Toilettenbereich sauber und ordentlich hinterlassen wird.
6.
Das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsschluss ist nur Schülern*innen ab Klasse 11 erlaubt. Alle anderen Schüler*innen brauchen dazu die Genehmigung einer Lehrkraft. Es steht im Ermessen der Lehrkraft, die Genehmigung in begründeten Ausnahmefällen zu erteilen.
7.
Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
8.
Ballspiele können ohne gesonderte Aufsicht auf den dafür vorgesehenen Ballspielplätzen stattfinden.
9.
Kaugummi ist in der Schule verboten.

12.
Schüler*innen, die einen Gast mitbringen möchten, fragen bitte rechtzeitig, d. h. spätestens am Vortrag die betroffene Lehrkraft und sind dafür verantwortlich, dass der Gast mit unserer Schulordnung bekannt gemacht wird.
13.
Jegliche elektronischen Unterhaltungsgeräte wie bspw. Smartphones, Mobiltelefone, Smartwatches, MP3 Player, Gameboy, Walkman, Radio und andere Geräte sind auf dem Schulgelände auszuschalten und dürfen während der Schulzeit (Unterricht und Pause) nicht in Gebrauch genommen werden. Dies betrifft auch sämtliche Veranstaltungen auf dem Schulgelände. Werden diese Geräte im Unterricht oder in der Pause benutzt, so kann den Schüle*innen der weitere Unterricht versagt werden.
In Notfällen dürfen Geräte aktiviert werden, um Hilfe zu rufen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Hausmeisterei, die Bereiche der Lehrerzimmer und der Verwaltung. In besonderen, pädagogisch begründeten Fällen können Lehrkräfte die Nutzung in den Räumlichkeiten der Schule für unterrichtsbezogene Zwecke zeitlich begrenzt freigeben. Bei Nichteinhaltung kann ein Einzug des Gerätes erfolgen, eine Herausgabe an einen Sorgeberechtigten ist am nächsten Schultag vorgesehen.
14.
Das Filmen und Fotografieren während öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Theaterstücke, Schulfeste, Jahresarbeiten) ist nicht gestattet. Ggf. kann zur Dokumentation ein/e Fotograf*in von der Schule beauftragt werden.

 


10.
Skateboards, Inline-Skates, City Roller etc. dürfen in den Gebäuden und Umgängen nicht benutzt werden.
11.
Hunde und andere Haustiere gehören nicht auf das Schulgelände oder in die Klassen und dürfen nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft mitgebracht werden.

 

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